Zuzahlung, Privat, Selbstzahler und Beihilfe
Zuzahlung
In der Ergotherapie muss oft einen Teil der Behandlungskosten selbst getragen werden. Dies ist die sogenannte Zuzahlung, welche in der Regel 10% des Behandlungspreises pro Sitzung beträgt, aber nicht mehr als einen bestimmten Höchstbetrag im Jahr. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Regel keine Zuzahlung leisten. Erwachsene hingegen sind grundsätzlich zu einer Zuzahlung verpflichtet, es sei denn, sie sind von der Zuzahlung befreit (z. B. bei bestimmten Sozialleistungen oder Ähnlichem). Genauere Informationen dazu gibt es bei der jeweiligen Krankenkasse.
Außerdem fällt für jedes ergotherapeutische Rezept eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10€ an.
Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs
(Diese Position ist je Verordnungsfall bei Therapiebeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich durchzuführen)
Privatversicherung: 45€
Beihilfe: 45€
Motorisch-funktionelle Einzelbehandlung
Therapiezeit: 30min
Privatversicherung: 75€
Beihilfe: 75€
Sensomotorisch-perzeptive Einzelbehandlung
Therapiezeit: 45min
Privatversicherung: 75€
Beihilfe: 75€
Ergoth. Hirnleistungstraining Einzelbehandlung
Therapiezeit: 30min
Privatversicherung: 75€
Beihilfe: 75€
Psychisch-funktionelle Einzelbehandlung
Therapiezeit: 60min
Privatversicherung: 110€
Beihilfe: 110€
Motorisch-funktionelle Gruppenbehandlung (3-6 Patienten)
Therapiezeit: 30min
Privatversicherung: 20€
Beihilfe: 20€
Sensomotorisch-perzeptive Gruppenbehandlung (3-6 Patienten)
Therapiezeit: 45min
Privatversicherung: 40€
Beihilfe: 40€
Psychisch-funktionelle Gruppenbehandlung (3-6 Patienten)
Therapiezeit: 60min
Privatversicherung: 50€
Beihilfe: 50€
Optionen für Selbstzahler
Körperwahrnehmung und Thermobehandlung (60min): 90€
Entspannungsverfahren / Regulationstraining (60min): 90€
Akupressur Behandlung (30min): 45€
Kinesio-Taping: 15€
Kinesio-Taping Beratung und Befunderhebung: 40€